Der EU-Vertrag von Lissabon wird mit 1.Dezember 2009 in Kraft treten und für Österreich geltendes Recht. Die Propaganda jubelt: Es sollen nur Vorteile geben. Die Demokratie gestärkt, die Effizienz und Handlungskraft der EU-Politik stärker und das EU-Parlament mehr Rechte bekommen und vieles mehr.
Das alles ist eine Verdrehung der Tatsachen und nicht die ganze Wahrheit: Wir steuern leider einer EU-Diktatur entgegen, oder wie soll man beispielsweise die Einführung der Kompetenz-Kompetenzen sonst nennen - obwohl sie sehr effizient sein mögen, zur Durchsetzung der weiten Ziele der EU. Nur hat das mit Demokratie nichts zu tun.
So können mit dem "Reformvertrag" neue Kategorien vor Eigenmitteln (Art. 311)eingeführt, Befugnisse selbst gegeben (Art. 352) und der Vertrag teilweise oder zur Gänze geändert werden (Art. 48 Abs. 6)
Über EU-Eigenmittel wird schon laut nachgedacht: Steuern, die wir direkt an die EU überweisen und im tiefen Topf von Brüssel verschwinden werden sind geplant! Namentlich wurden schon C02, Finanztransaktion und Ökosteuer genannt. So in einem bereits veröffentlichten "Diskussionpapier" und in verschiedenen Medien zu lesen: 1 / 2 / 3
Was sagt dazu die Politik? Dazu eine Episode der parlamentarischen "Debatte" über diese Generalklauseln im Vertrag:
Im parlamentarischen Verfassungsausschuss, dem ich ausnahmsweise beiwohnen durfte, wurde ich Zeuge als auf die richtigen Ausführungen von den Staatrechtslehrer und Ordinarius für öffentliches Recht Univ. Prof. Karl Albrecht Schachtschneider, der als Experte geladen war, bezüglich der Möglichkeit der EU-Steuererhebung - die ja jetzt bald Realität werden wird -, mit Kopfschütteln, Murren und Grinsen, ja Vorwürfe und Beleidigungen seitens einiger Anwesenden wurde reagiert. So hörte man: "Wenn Sie mein Student wären, würden Sie durchfallen", oder es wurde "latente Ahnungslosigkeit" dem Staatsrechtler vorgeworfen.
Das österreichische Verfassungsgericht befasste sich nicht einmal mit einer Verfassungsbeschwerde – von Schachtschneider verfasst - , obwohl das deutsche Bundesverfassungsgericht aufgrund des selben Antrages den Deutschen doch einigen Rechtschutz zubilligte und ein neues Begleitgesetz her musste: Große Veränderungen müssen in Deutschland durch Bundestag und Bundesrat.
Professor Schachtschneider stellte damals richtigerweise fest, dass nach Art. 311 der Europäische Rat Steuern beschließen könne - ohne dass die Ratifizierung der nationalen Parlamente erfolgen müsse. Der damalige Bundeskanzler Gusenbauer wischte mit einen Antrag eines Beschlusses auf verbindliche Stellungsnahme des österr. Parlamentes auf einen solchen EU-Gesetzgebungsakt von FPÖ-Politiker Aspöck vom Tisch. und meinte lapidar: Die Regierung müsse nach ihren verfassungsrechtlichen Vorschriften zustimmen.
Die ganze Tragweite der Kompetenz-Kompetenzen des Lissaboner Vertrages wurde nicht richtig erkannt. Die EU-Integration „ohne Wenn und Aber“ wurde zur Religion der Regierung und der Richter erhoben und der Verfassungsvertrag ohne Volksabstimmung ratifiziert.
Eine mögliche und notwendige Zurückweisung des Parlamentes solcher EU-Steuern ist nicht zu erwarten. Laut Bundesverfassung Art. 23e kann auch von einer allfälligen Stellungsnahme absehen werden, wenn außen- und integrationspolitische Gründe vorliegen. Diese liegen aber immer vor, wenn vorher 27 Staatschefs eine Steuer beschließen.... Eine Farce! Es gibt keinen ausreichenden Schutz gegen diese Willkür der Politiker und der Gerichte.
Abhelfen könnte nur ein verbindliches Gesetz, das eine EU-Steuer in Österreich verbietet. Dieses Gesetz müsste aber erst einmal vorgeschlagen und beschlossen werden. Da gibt es keine Chance, wenn man sich die Parteienlandschaft ansieht. Da ist das Amtsinteresse höher als die Demokratie. Inzwischen werden die Österreicher in eine EU-Diktatur gezogen und zu Untertanen ohne Recht auf politische Mitbestimmung.
Hier sieht man, die brutale Wahrheit der EU-Despotie, so Prof. Schachtschneider. Und jetzt wird alles Realität. Wo ist die Möglichkeit die Politiker zur Verantwortung zu rufen? Es kann von unseren Volksvertretern scheinbar alles beschlossen, behauptet und versprochen werden und es gibt keine Konsequenz, wenn Nachteile für die Österreicher entstehen oder offensichtliche Fehler oder Fehlentscheidungen begangen wurden.
Es wird von der Politik die eigene Macht und der Vorteil geschützt und nicht das Gemeinwohl für das Volk angestrebt.
Wie lange werden sich die Österreicher das gefallen lassen? Das Volk hat das Sagen und sonst niemand:
Art. 1 BV-G: Österreich ist eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volk aus.
Keinesfalls darf Österreich seine unabänderlichen Kernprinzipien der Freiheit verbunden mit Gleichheit und Brüderlichkeit und damit der Demokratie, des Rechtsstaates, des Sozialstaates und auch den Bundesstaates aufgeben. Diese haben aber durch die Integration Österreichs in die Europäische Union ihre Substanz in einem Maße verloren, das mit den unabänderlichen Prinzipien Österreichs unvereinbar ist. Der Vertrag von Lissabon verstärkt diesen Verlust der Kernverfassung. www.webinformation.at
Freitag, 27. November 2009
Freitag, 6. November 2009
SOZIALSTAAT ÖSTERREICH?
Österreich ist als Mitglied der Europäischen Union einer neoliberalen Wirtschaftspolitik unterworfen, die dem „Grundsatz einer offenen Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb“ folgt. Diese Politik des ungebremsten Marktradikalismus, verpflichtet Österreich zur globalen Integration und verbietet jeden Schutz einheimischer Produkte, obwohl Maßnahmen von dem Sozialprinzip geboten sein können und erschwert eine Politik des Gemeinwohls.
Die Handelspolitik fällt unter die ausschließlichen Zuständigkeiten der Europäischen Union, die Mitgliedstaaten haben keine Hoheit über die Wirtschaft mehr. Die Grundzüge der Wirtschaftspolitik müssen die Rechtsordnungen der Europäischen Union berücksichtigen, nicht aber die Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten. Österreich muss also seine Gesetze ändern, wenn sie nicht den vorgegebenen Grundzügen der Wirtschaftspolitik der EU entsprechen. Durch Standortverlagerung der Unternehmen in Länder, wo die Arbeit nichts kostet (Lohndumping) – auch am Waren und Dienstleistungsmarkt – werden die österreichischen Unternehmen immer wettbewerbsunfähiger. Diese auf Gewinnmaximierung ausgerichtete EU-Wirtschaftspolitik schadet den meisten Menschen und erhöht die Arbeitslosenzahlen und fördert prekäre Arbeitsverhältnisse. Der Sozialstaat Österreich wird dadurch geschwächt, obwohl über 700.000 Österreicherinnen und Österreicher das Sozialstaatsvolksbegehren unterstützen.
Österreich muss sich jede Maßnahme des EU-Rates gefallen lassen und wird zur wirtschaftspolitisch überwachten, untergeordneten Einheit der Europäischen Union. So ist ein Beschluss des Rates der Union über die Grundzüge der Handelspolitik - gegen einheimische soziale Politik zur Minderung der Arbeitslosigkeit – nicht an das Bundesverfassungsgesetz Österreichs gebunden! Das Europäische Parlament wird nachträglich über die Grundzüge informiert. Österreich wird also verpflichtet sich dem Unionsrecht unterzuordnen und kann verwarnt und bestraft werden, wenn es dieser Verpflichtung nicht nachkommt und kann auch keine Subsidiaritätsrüge erheben. Dieses undemokratische Verfahren kennt keine Gewaltenteilung! Der neoliberale EU-Wirtschaftskurs greift auch in die Währungspolitik und die Beschäftigungspolitik. So ist das Ziel Vollbeschäftigung aus den Verträgen verschwunden. Es gibt auch keine Schranken gegen Steuer- und Lohndumping im Vertrag. Das Ziel der Errichtung einer Sozialunion und die Sozialstaatlichkeit unter den Werten der Union sucht man vergebens.
Die Großen Freiheiten des kapitalistischen Binnenmarktes, freier Verkehr von Kapital, Personen, Waren und Dienstleistungen sind die Grundwerte der Union und nicht die Freiheit, die verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechte der Bürgerinnen und Bürger Österreichs!
Der Europäische Gerichtshof ist der Motor der Integrationsentwicklung. In den Urteilen wurden die Marktfreiheiten über die sozialen Belange gestellt. Die Vertrag von Lissabon befördert den Sozialabbau.
Akzeptiert hat das österreichische Bundesvolk das nicht, denn die Bürger waren bei der Volksabstimmung über diese Tatsachen nicht unterrichtet und haben auch mit der Zustimmung zum Beitrittsverfassungsgesetz nicht jeder Entwicklung der EU zugestimmt.
Die Handelspolitik fällt unter die ausschließlichen Zuständigkeiten der Europäischen Union, die Mitgliedstaaten haben keine Hoheit über die Wirtschaft mehr. Die Grundzüge der Wirtschaftspolitik müssen die Rechtsordnungen der Europäischen Union berücksichtigen, nicht aber die Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten. Österreich muss also seine Gesetze ändern, wenn sie nicht den vorgegebenen Grundzügen der Wirtschaftspolitik der EU entsprechen. Durch Standortverlagerung der Unternehmen in Länder, wo die Arbeit nichts kostet (Lohndumping) – auch am Waren und Dienstleistungsmarkt – werden die österreichischen Unternehmen immer wettbewerbsunfähiger. Diese auf Gewinnmaximierung ausgerichtete EU-Wirtschaftspolitik schadet den meisten Menschen und erhöht die Arbeitslosenzahlen und fördert prekäre Arbeitsverhältnisse. Der Sozialstaat Österreich wird dadurch geschwächt, obwohl über 700.000 Österreicherinnen und Österreicher das Sozialstaatsvolksbegehren unterstützen.
Österreich muss sich jede Maßnahme des EU-Rates gefallen lassen und wird zur wirtschaftspolitisch überwachten, untergeordneten Einheit der Europäischen Union. So ist ein Beschluss des Rates der Union über die Grundzüge der Handelspolitik - gegen einheimische soziale Politik zur Minderung der Arbeitslosigkeit – nicht an das Bundesverfassungsgesetz Österreichs gebunden! Das Europäische Parlament wird nachträglich über die Grundzüge informiert. Österreich wird also verpflichtet sich dem Unionsrecht unterzuordnen und kann verwarnt und bestraft werden, wenn es dieser Verpflichtung nicht nachkommt und kann auch keine Subsidiaritätsrüge erheben. Dieses undemokratische Verfahren kennt keine Gewaltenteilung! Der neoliberale EU-Wirtschaftskurs greift auch in die Währungspolitik und die Beschäftigungspolitik. So ist das Ziel Vollbeschäftigung aus den Verträgen verschwunden. Es gibt auch keine Schranken gegen Steuer- und Lohndumping im Vertrag. Das Ziel der Errichtung einer Sozialunion und die Sozialstaatlichkeit unter den Werten der Union sucht man vergebens.
Die Großen Freiheiten des kapitalistischen Binnenmarktes, freier Verkehr von Kapital, Personen, Waren und Dienstleistungen sind die Grundwerte der Union und nicht die Freiheit, die verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechte der Bürgerinnen und Bürger Österreichs!
Der Europäische Gerichtshof ist der Motor der Integrationsentwicklung. In den Urteilen wurden die Marktfreiheiten über die sozialen Belange gestellt. Die Vertrag von Lissabon befördert den Sozialabbau.
Akzeptiert hat das österreichische Bundesvolk das nicht, denn die Bürger waren bei der Volksabstimmung über diese Tatsachen nicht unterrichtet und haben auch mit der Zustimmung zum Beitrittsverfassungsgesetz nicht jeder Entwicklung der EU zugestimmt.
Donnerstag, 5. November 2009
DIE VEREINIGTEN STAATEN DER EU
Der Beitritt Österreichs in die Europäische Union und die Folgeverträge
von Nizza, Amsterdam und Lissabon sind verfassungswidrig. Die
Österreicher stimmten dem Beitritt mehrheitlich zu, aber nicht der damit
einhergehenden umfassenden Änderung der Bundesverfassung. Zudem
wurde die österreichische Bevölkerung nicht wahrheitsgemäß über die
Folgen des Beitritts Österreichs in die EU informiert. Über die Annahme
der Folgeverträge gab es keine Volksabstimmungen.
DIE EU WURDE FUNKTIONAL ZU EINEM BUNDESSTAAT
Die von Österreichs Parlamentariern übertragenen Befugnisse sind nicht eng
begrenzt – so wie sie sein sollten -, sondern unüberschaubar weit. Von den
vorgeschriebenen „begrenzten Einzelermächtigungen“ zur Übertragung von
Politiken an die Union kann keine Rede mehr sein. Die EU ist eine Institution, die
das Recht setzt, also ein Bundesstaat – aber ohne die nötige Legitimation: ein
verfasstes Volk. Wir leben aber unter den Zig-tausenden Richtlinien und
Verordnungen: So kritisierte sogar Deutschlands Ex-Präsident Roman Herzog,
dass schon bis zu 84 % aller Gesetze von der EU ausgehen.
DIE „GRUNDFREIHEITEN“ DER EUROPÄISCHEN UNION
Die so genannten „Freiheiten des Marktes“, nämlich die Kapitalverkehrsfreiheit,
Dienstleistungsfreiheit, Warenverkehrsfreiheit, Niederlassungsfreiheit und
Arbeitnehmerfreizügigkeit ermöglichen eine auf Profitmaximierung ausgerichtete
Politik, die den meisten Menschen enorm schadet. Da ist kein Platz für eine
ausreichende Sozialpolitik, weil auch die Mitgliedsländer zu heterogen sind.
Diese Politik der „Eliten“, zu Lasten der „Schwachen“ wird vom Europäischen
Gerichtshof aber rigoros durchgesetzt.
DIE EU IST TEIL DES GLOBALEN MARKTES
Die Grundzüge der Handelspolitik fallen unter die „ausschließlichen
Angelegenheiten“ der EU. Die Nationen können keine Handelsverträge mehr
abschließen. Die Parlamente haben über die Grundzüge der Wirtschaftspolitik
keine Entscheidungsbefugnis. Österreich ist zu einer Region der internationalen
Wirtschaft geworden.
Der Grundsatz der schrankenlosen „offenen Marktwirtschaft mit freiem
Wettbewerb“ ist nicht sozial und nicht demokratisch im Sinne des Art. 1 BV-G:
Österreich ist eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volk aus.
POLIZEI UND JUSTIZ
Diese Bereiche werden mit dem Vertrag von Lissabon weitestgehend der EU
unterstellt. Der Schutz der inneren Sicherheit ist großteils nicht mehr in der
Hand der Nationalstaaten. Das bedeutet einen weiteren Verlust existentieller
Staatlichkeit Österreichs.
HERKUNFTSLAND- ODER ANERKENNUNGSPRINZIP
Alle Waren- u. Dienstleistungen, die in einem Mitgliedsland der EU erlaubt sind,
müssen auch in Österreich zugelassen werden. Der Druck auf dem Arbeitsmarkt
wird dadurch stärker. Dadurch wird die Zahl der Arbeitslosen und der Menschen,
die in Not und Armut leben, weiter ansteigen.
Das Herkunftslandprinzip, das aus den „Grundfreiheiten“ der EU - des
Binnenmarktes -, durch Textauslegung des Europäischen Gerichtshofs
(EuGH)hergeleitet wurde, hat verheerende Auswirkungen: Immer mehr Bauern
und Mittelstandsbetriebe müssen aufgeben, oder sind am Rande des Konkurses.
Durch Standortwettbewerb, Kostendumping und dem Lohndumping machen
einige Unternehmer kurzfristig enorme Gewinne, zu Lasten der Arbeitslosen und
in prekäre Arbeitsverhältnisse gedrängte Menschen. Beispielsweise können
polnische Unternehmen, mit englischer Rechtsordnung und ukrainischen
Arbeitern - nach deren Arbeitsrecht - überall in der Europäischen Union tätig
werden und die Löhne drücken. Die Unternehmens-mitbestimmung kann man
damit umgehen. Diese Politik kann kein Parlamentarier mehr einschätzen und
verantworten und ist gegen das Sozialprinzip.
DIE KOMPETENZ-KOMPETENZEN
Eine „Flexibilitätsklausel“ ermöglicht der EU-Gesetzgebung sich selbst Befugnisse
zu geben, um ihre weiten Ziele zu erreichen. Es können europäische Steuern
eingeführt und der Vertrag geändert werden.
DAS ALLES OHNE ZUSTIMMUNG DER VÖLKER UND RATIFIKATION DER
NATIONALEN PARLAMENTE!
NEUTRALITÄTSWIDRIGE MILITÄRVERFASSUNG
Ein Hauptanliegen des Lissabonner Vertrags ist die verstärkte Aufrüstung. Dazu
gehören weltweite „Missionen“ (Kriege) gegen den „Terror“!
DAS ALLES OHNE ZUSTIMMUNG DER VÖLKER UND RATIFIKATION DER
NATIONALEN PARLAMENTE!
EU-GESETZGEBUNG IST NICHT DEMOKRATISCH
Der demokratische Schutz einer Gesetzgebung, die Teilung der „Gewalten“ fehlt
der Union. Das EU-Parlament ist keine echte „Legislative“ weil es kein verfasstes
EU-Volk vertritt. Es kann eigenständig keine Gesetze beschließen.
Vorschläge für eine europäische Zusammenarbeit:
- Streichung der neoliberalen „Grundfreiheiten“
- Recht auf „politische Freiheit der Bürger“
- Keine Aufrüstungsverpflichtung – Neutralitätsgarantie für Österreich
- Volksabstimmungen zu allen wichtigen Änderungen und Entscheidungen
- Vorrang der nationalen Verfassungen vor dem Gemeinschaftsrecht
- Abschaffung der Kompetenz-Kompetenzen
- Eine gerechte, menschliche Wirtschaftsordnung für das Gemeinwohl
- Die neue EU-Charta der Grundrechte wieder außer Kraft setzen.
- Ausrichtung auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948.
- Nationale Bankenschutzgesetze, kein „Casinokapitalismus“
- Eigene Währung für die Mitgliedstaaten und Sozialklausel
FÜR EIN NEUTRALES UND FREIES ÖSTERREICH!
von Nizza, Amsterdam und Lissabon sind verfassungswidrig. Die
Österreicher stimmten dem Beitritt mehrheitlich zu, aber nicht der damit
einhergehenden umfassenden Änderung der Bundesverfassung. Zudem
wurde die österreichische Bevölkerung nicht wahrheitsgemäß über die
Folgen des Beitritts Österreichs in die EU informiert. Über die Annahme
der Folgeverträge gab es keine Volksabstimmungen.
DIE EU WURDE FUNKTIONAL ZU EINEM BUNDESSTAAT
Die von Österreichs Parlamentariern übertragenen Befugnisse sind nicht eng
begrenzt – so wie sie sein sollten -, sondern unüberschaubar weit. Von den
vorgeschriebenen „begrenzten Einzelermächtigungen“ zur Übertragung von
Politiken an die Union kann keine Rede mehr sein. Die EU ist eine Institution, die
das Recht setzt, also ein Bundesstaat – aber ohne die nötige Legitimation: ein
verfasstes Volk. Wir leben aber unter den Zig-tausenden Richtlinien und
Verordnungen: So kritisierte sogar Deutschlands Ex-Präsident Roman Herzog,
dass schon bis zu 84 % aller Gesetze von der EU ausgehen.
DIE „GRUNDFREIHEITEN“ DER EUROPÄISCHEN UNION
Die so genannten „Freiheiten des Marktes“, nämlich die Kapitalverkehrsfreiheit,
Dienstleistungsfreiheit, Warenverkehrsfreiheit, Niederlassungsfreiheit und
Arbeitnehmerfreizügigkeit ermöglichen eine auf Profitmaximierung ausgerichtete
Politik, die den meisten Menschen enorm schadet. Da ist kein Platz für eine
ausreichende Sozialpolitik, weil auch die Mitgliedsländer zu heterogen sind.
Diese Politik der „Eliten“, zu Lasten der „Schwachen“ wird vom Europäischen
Gerichtshof aber rigoros durchgesetzt.
DIE EU IST TEIL DES GLOBALEN MARKTES
Die Grundzüge der Handelspolitik fallen unter die „ausschließlichen
Angelegenheiten“ der EU. Die Nationen können keine Handelsverträge mehr
abschließen. Die Parlamente haben über die Grundzüge der Wirtschaftspolitik
keine Entscheidungsbefugnis. Österreich ist zu einer Region der internationalen
Wirtschaft geworden.
Der Grundsatz der schrankenlosen „offenen Marktwirtschaft mit freiem
Wettbewerb“ ist nicht sozial und nicht demokratisch im Sinne des Art. 1 BV-G:
Österreich ist eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volk aus.
POLIZEI UND JUSTIZ
Diese Bereiche werden mit dem Vertrag von Lissabon weitestgehend der EU
unterstellt. Der Schutz der inneren Sicherheit ist großteils nicht mehr in der
Hand der Nationalstaaten. Das bedeutet einen weiteren Verlust existentieller
Staatlichkeit Österreichs.
HERKUNFTSLAND- ODER ANERKENNUNGSPRINZIP
Alle Waren- u. Dienstleistungen, die in einem Mitgliedsland der EU erlaubt sind,
müssen auch in Österreich zugelassen werden. Der Druck auf dem Arbeitsmarkt
wird dadurch stärker. Dadurch wird die Zahl der Arbeitslosen und der Menschen,
die in Not und Armut leben, weiter ansteigen.
Das Herkunftslandprinzip, das aus den „Grundfreiheiten“ der EU - des
Binnenmarktes -, durch Textauslegung des Europäischen Gerichtshofs
(EuGH)hergeleitet wurde, hat verheerende Auswirkungen: Immer mehr Bauern
und Mittelstandsbetriebe müssen aufgeben, oder sind am Rande des Konkurses.
Durch Standortwettbewerb, Kostendumping und dem Lohndumping machen
einige Unternehmer kurzfristig enorme Gewinne, zu Lasten der Arbeitslosen und
in prekäre Arbeitsverhältnisse gedrängte Menschen. Beispielsweise können
polnische Unternehmen, mit englischer Rechtsordnung und ukrainischen
Arbeitern - nach deren Arbeitsrecht - überall in der Europäischen Union tätig
werden und die Löhne drücken. Die Unternehmens-mitbestimmung kann man
damit umgehen. Diese Politik kann kein Parlamentarier mehr einschätzen und
verantworten und ist gegen das Sozialprinzip.
DIE KOMPETENZ-KOMPETENZEN
Eine „Flexibilitätsklausel“ ermöglicht der EU-Gesetzgebung sich selbst Befugnisse
zu geben, um ihre weiten Ziele zu erreichen. Es können europäische Steuern
eingeführt und der Vertrag geändert werden.
DAS ALLES OHNE ZUSTIMMUNG DER VÖLKER UND RATIFIKATION DER
NATIONALEN PARLAMENTE!
NEUTRALITÄTSWIDRIGE MILITÄRVERFASSUNG
Ein Hauptanliegen des Lissabonner Vertrags ist die verstärkte Aufrüstung. Dazu
gehören weltweite „Missionen“ (Kriege) gegen den „Terror“!
DAS ALLES OHNE ZUSTIMMUNG DER VÖLKER UND RATIFIKATION DER
NATIONALEN PARLAMENTE!
EU-GESETZGEBUNG IST NICHT DEMOKRATISCH
Der demokratische Schutz einer Gesetzgebung, die Teilung der „Gewalten“ fehlt
der Union. Das EU-Parlament ist keine echte „Legislative“ weil es kein verfasstes
EU-Volk vertritt. Es kann eigenständig keine Gesetze beschließen.
Vorschläge für eine europäische Zusammenarbeit:
- Streichung der neoliberalen „Grundfreiheiten“
- Recht auf „politische Freiheit der Bürger“
- Keine Aufrüstungsverpflichtung – Neutralitätsgarantie für Österreich
- Volksabstimmungen zu allen wichtigen Änderungen und Entscheidungen
- Vorrang der nationalen Verfassungen vor dem Gemeinschaftsrecht
- Abschaffung der Kompetenz-Kompetenzen
- Eine gerechte, menschliche Wirtschaftsordnung für das Gemeinwohl
- Die neue EU-Charta der Grundrechte wieder außer Kraft setzen.
- Ausrichtung auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948.
- Nationale Bankenschutzgesetze, kein „Casinokapitalismus“
- Eigene Währung für die Mitgliedstaaten und Sozialklausel
FÜR EIN NEUTRALES UND FREIES ÖSTERREICH!
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