Freitag, 25. September 2009

ALTERNATIVEN ZUR EUROPÄISCHEN UNION

Nach dem notwendigen Austritt aus der Europäischen Union wäre die Alternative ein Europa der souveränen Staaten und der Beitritt in die EFTA.

Es stünde einer Zusammenarbeit Österreichs mit den europäischen Ländern nichts im Wege.

Österreich wäre nach einem EU-Austritt keineswegs isoliert. Österreich ist Mitglied der WTO ist und kann durch das GATT und GATS ungehindert wirtschaften.

Österreich währe zu keinen Zahlungen aufgrund des Austritts aus der Europäischen Union verpflichtet, so Prof. Schachtschneider in Wien.

Es würde den Östereichern besser gehen: Durch die Kaptialverkehrsfreiheit - die vom Europäischen Gerichtshof rigoros durchgesetzt wird -, spürt auch Europa die Finanzmarktkrise kräftig. So hat die EU stark am US-Immobilliengeschäft mitspekuliert. Europa zahlte bis jetzt über zwei Billionen in Rettungsfonds und Garantieerklärungen zur Rettung der Banken! (Handelsblatt 16. Oktober 2008 in Wagenknecht: "Wahnsinn mit Methode" ISBN: 978-3-360-01956-1). Damit wurde aber das Problem nicht beseitigt, sondern nur den Banken geholfen und das System nicht abgeschafft.

Einige Apekte von Deutschlands Altkanzler Helmut Schmidt klingen als erste Maßnahme plausibel: Verbot der außerrbilanziellen Geschäfte und damit Abschaffung außerbilanzieller Spekulationstöchter ("Zweckgesellschaften"); Verbot von nicht registrierten Derivaten, Leerverkäufen und des Spekulierens auf fallende Kurse; Verbot des Aktienkaufs auf Kredit; Verbot von Geschäften mit Unternehmen und Personen, die rechtlich in Steuer- und Aufsichtsoasen registriert sind; Erlaß strenger Mindestkapitalbedingungen, die die Kreditschöpfung der Banken beschränken. Alle diese Maßnahmen können auf nationaler Ebene in kürzester Frist durchgesetzt werden.(Elsässer: "Nationalstaat und Globalisierung" ISBN: 9783937-47-6)

Innerhalb der EU sind die Mitgliedsländer und auch Österreich an einem fixen Wechselkurs gebunden. Die Inflation in vielen Mitgliedstaaten der EU muss auch Österreich durch Transferzahlungen mittragen. So können Handesbilanzüberschüsse nie zum Vorteil für die eigene Bevölkerung verwendet werden. Deutschland zahlt Transferleistungen an die Inflationsländer von über 200 Milliarden Euro jedes Jahr! (W. Hankel- Vortrag in Wien)

Die von der EZB verteidigte Preisniveaustabilität bringt die außerordenlich hohe (verfassungswidrige) Arbeitslosigkeit in den großen Volkswirtschaften der (sogenannten) Euro-Länder mit sich, wie vor allem in Deutschland und in Frankreich. Österreich muss eine außerordentliche Teuerung verbunden mit einer Inflation hinnehmen.

Mit dem Vertrag von Lissabon wird die EU.Charta der Grundrechte wirksam. Prof. Schachtschneider charakterisiere den Text als "schlechtesten Menschenrechtstext". So kennt Art. 15 der Grundrechtecharta nur ein Recht zu arbeiten, nicht aber ein Recht auf Arbeit. Ein solches Recht auf Arbeit schafft die Pflicht des Staates, eine vorrangige Politik der Vollbeschäftigung zu betreiben, die nach dem Vertrag von Lissabon nicht nur nicht möglich, sondern nicht vorgesehen ist; denn den Primat hat die Preisstabilität, wie das dem Kaptialinteresse entspricht. Die Wirtschaftsverfassung der Union läßt einer Vollbeschäftigung und damit einem Recht auf Arbeit für alle keine Chance und läßt wenig Spielraum für eine Sozialpolitik, welche den Zielen der Union nach Art. 2 EUV entspricht.

Die Verantwortung für die Verwirklichung des Sozialprinzips bleibt weitestgehend bei den Mitgliedstaaten, denen allerdings durch den Vorrang neoliberaler Wirtschaftsprinzipien, insbesondere dem Grundsatz der offenen Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb, den Grundfreiheiten des Binnenmarktes, der währungspolitischen Preisstabilität und anderes mehr die Hände gebunden sind. Vieles darüber in der Verfassungsbeschwerde Österreich S 168 ff., verfasst von Prof. Schachtschneider, nachzulesen (www.kaschachtschneider.de).

Dagegen wäre eine menschheitliche Wirtschaftsordnung auf Grundlage des Konzepts der Sozial-Produktiv-genossenschaft ein notwendiger Schritt. Wirtschaftsbetriebe in Form von Genossenschaften stellt auch Martin Regner vor: "Entwurf einer menschheitlichen Wirtschaftsordnung" ISBN: 978-3-86727-623-8

Genossenschaften verhindern Spekulationen am Casino-Finanzmarkt.

Als Alternative zu Marktprinzip und schrankenlosen Freihandel ohne die Möglichkeit der Beschränkung durch die Nationalstaaten zum Schutze der Wirtschaft ist die EFTA anzubieten.

EFTA als Alternative zum EU-Reformvertrag

Die Europäische Freihandelszone EFTA wurde in den sechziger Jahren gegründet, um Wirtschaftswachstum, Vollbeschäftigung, eine Zunahme der Produktivität, Finanzstabilität und eine konstante Verbesserung des Lebensstandards zu erzielen. Erreicht werden sollte dies durch den Abbau von Handelsbeschränkungen zwischen den Mitgliedsstaaten. Heute gibt es vier verbleibende Mitgliedsstaaten: die Schweiz, Norwegen, Island und das Fürstentum Liechtenstein; die anderen Länder sind der EU beigetreten. Die EFTA strebte nie einen politischen Staatenbund an und war strikte gegen das Prinzip der Supranationalität. Dies im Gegensatz zur EU, die heute ein undemokratischer, zentralistischer Koloss ist. Die EFTA-Mitgliedsstaaten vereinbarten einen stufenweisen Abbau der Zölle auf Industrieprodukten, ohne dabei ihre Souveränität aufzugeben. Seit 1994 hat die EFTA mit grossem Erfolg Freihandelsverträge mit Ländern des ehemaligen Ostblocks, mit Israel und mit der Palästinensischen Autonomiebehörde vereinbart. Darüber hinaus gibt es Kooperationsabkommen mit Albanien, Ägypten und Mazedonien.

Die EFTA wollte nie einen gemeinsamen Markt etablieren, sondern nur den Freihandel regulieren – auf der Basis des Handels unter fairen Bedingungen der Konkurrenz. Die Mitgliedsstaaten schlossen landwirtschaftliche Produkte aus, da der Einbezug von Agrarerzeugnissen der grundlegenden Struktur der EFTA als einer losen Verbindung widersprochen hätte: Auch die Freiheit der Handelsaktivitäten wäre eingeschränkt worden. Die EFTA-Staaten anerkennen das Prinzip der Selbstversorgung als nationale Aufgabe. Die EFTA ist eine glaubwürdige und bewährte Alternative zur EU. Durch die Einrichtung einer Freihandelszone in Europa konnten die EFTA-Länder ihre eigenen politischen Interessen wahren und widerstanden so jedem politischen Zentralismus.

Das war für Länder wie die Schweiz von besonderer Bedeutung, da es der Sicherheit der Selbstversorgung diente und half, traditionell kleinräumige landwirtschaftliche Betriebe zu unterstützen, die für dieses Land so typisch sind. Darüber hinaus kam eine menschliche Dimension hinzu: die aktive Selbsthilfe, die Selbstbestimmung und das Recht der Länder, über ihren eigenen Ernährungsbedarf selbst zu entscheiden. Dies ist ein weiterer Grund, weshalb die EFTA eine brauchbare und echte Alternative zur EU ist. (Artikel in Zeit-Fragen Nr. 36. vom 14. Sept. 2009 von Dr. Titine Kriesi)


Die Einhaltung der immerwährenden Neutralität und die Schaffung durch ein Gesetz von mehr Direkte Demokratie, sowie die Abschaffung des Parteienstaates ist die Grundlage dass Österreich wieder in Frieden und Freiheit leben kann.