Donnerstag, 10. Dezember 2009

DER EU-BEITRITT WAR VERFASSUNGSWIDRIG !

Durch den Beitritt Österreichs in die Europäische Union wurde die österreichische Bundesverfassung (die Baugesetze) tiefgreifend verändert.
Das "Ja" auf die Volksabstimmung vom 12. Juni 1994 zum Beitritt in die Europäische Union ist keine Legitimation zur Änderung der Baugesetze der Bundesverfassung. Durch dem Beitritt Österreichs in die EU wurden die Organe des Volkes ermächtigt das Beitrittsgesetz inkrafttreten zu lassen. EU-Beitritt ja, so der Wille des Volkes - aber natürlich nur unter Einhaltung der österreichischen Bundesverfassung! Es lag jedenfalls kein Text zur Abstimmung vor, inwiefern die Bundesverfassung durch den Beitritt in die Europäische Union geändert werden würde. Niemand konnte sich ein Bild machen: Die österreichischen Stimmbürger wussten überhaupt nicht welche Folgen der Beitritt in die EU haben würde.

Österreich stellte den Beitrittsantrag zum Beitritt am 17. Juli 1989 in die Europäische Wirtschaftsunion, ist aber der EU im Stande des EU-Vertrages von Maastricht beigetreten, der 1993 in Kraft trat. Also wurde der „Besitzstand“ des EU-Vertrages von Maastricht übernommen: Das hieß auch die gemeinsame Währung und Wirtschaftsunion!

Der überwiegende Anteil der Österreicher wussten davon nichts, dass der Schilling faktisch schon abgeschafft, die Neutralität ausgehöhlt und eine neoliberale Wirtschaftunion praktisch schon 1994 eine beschlossene Sache war, also wurden also von der öffentlichen Hand nicht richtig informiert. Eine Menschenrechtsverletzung!

So titelte beispielsweise die Kronen-Zeitung vor der Volksabstimmung im Jahre 1994: "Neutralität bleibt" und: "100 Lügen gegen den Beitritt". Viele dieser "Lügen" wurden leider Realität. Weiters konnte man quer durch alle Medien lesen, dass durch den Beitritt die heimischen Arbeitsplätze gesichert seien, natürlich der Schilling bliebe – alles andere seien Verschwörungstheorien - und jede österreichische Familie etwa 1000 Schilling monatlich sparen könne. "Was mit der EU alles billiger wird und welche Preise bis zu 70 Prozent rutschen würden. Die Bischofskonferenz warb für ein Ja zum EU-Beitritt. Die Entwicklung ist für das Christentum in Europa fatal: Es wird zurückgedrängt und geschwächt - Kruzifixe in Klassenzimmern verboten - und eine Multikultigesellschaft verändert die Völker Europas. Während den Migranten der "rote Teppich" ausgerollt wird, dürfen Herr und Frau Österreicher Fehlentwicklungen in der Einwanderungspolitik nicht in Frage stellen, will man nicht als "rechtsextrem" eingestuft werden. Ethnische Konflikte drohen, der Kampf ums Überleben wird Bürgerkriegsgefahr hervorrufen.

Der Beitritt in die Europäische Union und die Folgeverträge von Amsterdam und Nizza sind auch dadurch nicht rechtens, weil die Österreicher über die Gesamtänderung der Bundesverfassung nicht abstimmen durften, obwohl der Art. 44 B-VG dies vorschreibt.

Deswegen muss folgendes eingefordert werden: Die teilweise oder zur Gänze übertragenen Hoheiten an die Gemeinschaftsorgane der Union um eine vernünftige Zusammenarbeit in Europa unter Einhaltung der österreichischen Bundesverfassung mit neuen Verträge möglich zu machen!

Speziell der Art. 1 B-VG Österreich ist eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volk aus muss eingehalten werden.

Künftig soll weiters das österreichische Bundesverfassungsgesetz nur durch ein Gesetz geändert werden können, dass den Wortlaut des österreichischen Bundesverfassungsgesetzes ausdrücklich ändert oder ergänzt. Ein solches Gesetz soll nur mit der Zustimmung von zwei Drittel der Mitglieder des Nationalrates und zwei Drittel der Stimmen des Bundesrates erfolgen können.

Wenn es sich um eine Änderung der Baugesetze der österreichischen Bundesverfassung handelt, muss es vorher zusätzlich eine Zustimmung des Bundesvolkes geben.

Die Demokratie, der Rechtsstaat, der Sozialstaat und Bundesstaat sollen nicht zur Disposition der Gesetzgebung stehen und das Prinzip der Subsidiarität gewahrt werden.

1 Kommentare:

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